Marks: Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern kaum verringert

Lohndiskriminierung ist mehr als beschämend und nicht länger hinnehmbar. Dies bestätigen die am 9. Dezember 2013 von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Zahlen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle. Daher plädiert die SPD Bundestagsfraktion für eine gesetzliche Regelung zur Entgeltgleichheit. Dazu die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks:

„Der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Stundenlohn von Frauen und Männern innerhalb der Europäischen Union beträgt 16,2 Prozent. Der von der EU-Kommission vorgelegte Bericht macht leider einmal mehr deutlich, dass sich in den vergangenen Jahren hier kaum etwas bewegt hat. Das Lohngefälle ist weiterhin groß. Laut Kommissionsbericht arbeiten Frauen in Europa immer noch 59 Tage „unentgeltlich“.

Deutschland findet sich am unteren Ende der Skala mit einer Lohndifferenz von knapp über 22 Prozent wieder. Der Bericht der EU macht auch deutlich, dass die Anwendung des Grundsatzes der Lohngleichheit unter anderem durch mangelnde Transparenz der Entgeltsysteme und auch durch Mangel an klaren Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von
Lohnungleichheit betroffen sind, behindert wird.

Diese Lohndiskriminierung ist mehr als beschämend und nicht länger hinnehmbar. Es bedarf jetzt zusätzlicher gesetzlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Lohngleichheit. Frauen haben ein Recht auf gleiche Bezahlung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Die SPD-Bundestagsfraktion hält daher weiterhin eine gesetzliche Regelung zur Entgeltgleichheit für zwingend.“