Tack:Hinweisgeber brauchen Schutz – Koalition entscheidet gegen Verbraucher

Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zum Schutz von Hinweisgebern erklärt die hannoversche SPD Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack : "Entscheidende Hinweise zu Gammelfleischskandalen, Notständen in Pflegeheimen oder Bestechungsvorwürfen bei Großunternehmen stammen häufig von couragierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den betroffenen Unternehmen."

Und weiter: "Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zum Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher – und genau deshalb brauchen auch sie
besonderen Schutz. Während in anderen Ländern Hinweisgeber (sogenannte
Whistleblower) durch Gesetze geschützt sind, gehen sie in Deutschland ein
hohes Risiko ein. Bisher muss die Preisgabe eines Missstandes durch die
Rechtsprechung im Einzelfall geprüft werden, das führt zu
Rechtsunsicherheit für den Einzelnen. Damit kommt die Bundesregierung noch
nicht einmal dem von ihr selbst getragenen Beschluss der G20-Mitgliedstaaten
nach, bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen.

Deshalb haben wir das Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt, um
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen
zu schützen. Mutige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht länger
von Kündigung oder Benachteiligungen bedroht sein, wenn ihre Hinweise dazu
führen, dass Missstände aufgedeckt werden. Denn das dient nicht zuletzt dem
Wohle der Allgemeinheit.

Es ist bedauerlich, dass die Koalition unser Gesetz ablehnt und lieber gar
nichts zum Schutz der Hinweisgeber tut. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern
hilft das nicht."