
Marks führt weiter aus: "Dieses Hilfsangebot soll dazu beitragen, die Gefahren einer unbegleiteten Geburt zu vermeiden und Mutter und Kind besser zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie dieses Angebot in der Praxis angenommen wird.
Zukünftig sollen schwangere Frauen und die sie bei der Geburt begleitenden Personen endlich eine sichere Entscheidungs- und Rechtsgrundlage erhalten. So ist nun für Mutter und Kind bei der Geburt eine medizinische Versorgung sichergestellt. Die Mutter kann 16 Jahre anonym bleiben, wenn sie dies wünscht. Gleichzeitig wird dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Herkunft entsprechend Rechnung getragen. Das Kind kann ab dem 16. Lebensjahr eine nur ihm zugängliche Herkunftsakte, die die Mutter mit den entsprechenden Personenstandsdaten nach der Geburt hinterlegen muss, einsehen.
Der Gesetzentwurf löst jedoch nicht die Probleme, die im Zusammenhang mit den ungeregelten Angeboten der anonymen Geburt und der Babyklappen bestehen. Auf diese hat der Ethikrat bereits in seiner Stellungnahme im Jahr 2009 aufmerksam gemacht.
Leider hat Schwarz-Gelb eine Chance vertan, für eine dauerhafte und tragfähige Lösung für die Zukunft zu sorgen. Aus diesem Grund enthält sich die SPD-Bundestagsfraktion."