
Marks führt gute Gründe für eine Aufnahme ins Grundegsetz an : "Auch der 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, der aktuell im Bundestag diskutiert wird, macht deutlich, dass die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz kein rein symbolischer Akt wäre, sondern Einfluss auf die Praxis von Gesetzgebung, Behörden und Justiz hätte. Gesetzentwürfe zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, auch von unserer Fraktion, liegen längst vor. Jetzt ist die schwarz-gelbe Regierungskoalition am Zug, beim Thema Kinderrechte von der Bremse zu gehen."