
So wird z. B. der Milieuschutz gestärkt – damit nicht alteingesessene Bewohner und Bewohnerinnen im Zuge von Luxussanierungen ganzer Viertel verdrängt werden. Kindertagesstätten können nun auch in reinen Wohngebieten gebaut werden, so dass für Familien wohnortnahe Angebote geschaffen werden. Die Regelungen bieten Kommunen Möglichkeiten, wirksam gegen Schrottimmobilien – Schandflecken in vielen Innenstädten – vorgehen zu können. Die Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich wird ermöglicht – um z. B. ein ehemaliges Schleusenhäuschen an einem touristisch attraktiven Platz zu einem Café umzubauen, was vorher nicht möglich war. Und schließlich erhalten die Kommunen jetzt effektive Möglichkeiten, den Bau großer gewerblicher Intensivtierhaltungsanlagen stärker zu steuern. Für die besonders betroffenen Regionen, in denen bereits heute zu viele Tierhaltungsanlagen konzentriert sind, bedeutet dies: Allein die Kommune entscheidet, ob und wo gebaut werden kann.
„Gerade beim Bau von Massentierhaltungsanlagen konnten die Kommunen trotz massiver Proteste oft nur tatenlos zusehen. Das wird sich in Zukunft ändern“, sagte Lühmann.