Adoptionsrechte von Eltern in Regenbogenfamilien endlich gestärkt

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das für Eingetragene Lebenspartnerschaften geltende Verbot der Co-Adoption eines adoptierten Kindes verfassungswidrig ist, erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Caren Marks, MdB

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare und ihrer Kinder in Deutschland. Die Rechte von Kindern und Eltern in gleichgeschlechtlichen Familien werden
dadurch weiter gestärkt. Alle Familien brauchen verlässliche Strukturen und dauerhafte Sicherheit. Für Kinder in Regenbogenfamilien bedeutet die Entscheidung außerdem auch im Hinblick auf Unterhalt und Erbe zusätzliche
Rechtssicherheit.

Nun gilt es, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu überwinden und das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption aufzuheben. Das Urteil ist eine Mahnung an die schwarz-gelbe Bundesregierung, endlich anzuerkennen, dass Familienformen heute zunehmend bunt und vielseitig sind. Regenbogenfamilien gehören dazu!