
Nach dem ersten Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Finanzen sollte für Kurse, die als „Freizeitleistungen“ anzusehen sind, Mehrwertsteuer gezahlt werden. Diese geplante Regelung wurde nun geändert: Es bleibt
zunächst alles beim Alten, die Besteuerung von Leistungen der Bildungsträger wurde komplett aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Ein Problem bleibt jedoch, das es zu lösen gilt: Mit Streichung dieser Regelung ist das deutsche Recht weiterhin nicht EU-rechtskonform – es drohen Klagen.
„Ich fordere den Finanzminister auf, das Thema nicht länger auf Kosten der verunsicherten Bildungseinrichtungen auf die lange Bank zu schieben. Wir benötigen sofort neue parlamentarische Beratungen, bei denen eine
einheitliche rechtssichere Praxis festgelegt wird, damit die Finanzämter bundesweit identische Vorgaben haben. Ein Kurs gleichen Inhalts darf nicht in Celle steuerpflichtig und in Köln oder Berlin steuerfrei sein“, so Lühmann.
Eine Lösung wäre z.B. ein Erlass des Bundesministeriums für Finanzen, in dem festgelegt wird, dass grundsätzlich alle Kurse und Fahrten der Volkshochschulen zumindest einen kleinen Bildungsanteil haben. So könnten diese Angebote steuerfrei weitergeführt werden. „Für eine solche Regelung werde ich mich im Rahmen der Beratungen einsetzen“, so Kirsten Lühmann.