
Der Finanzmarktwächter soll Marktmissstände systematisch erfassen und an die Aufsichtsbehörde melden. Auf der Gegenseite bedarf es einer passgenauen Schnittstelle in der Aufsicht. Beides sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Stattdessen soll mit dem Verbraucherbeirat ein weiterer zahnloser Tiger ohne ausgeformte Rechte installiert werden. So werden bestehende Probleme auch weiterhin nicht ausreichend beaufsichtigt, insbesondere im Bereich der fehlenden oder falschen Informationen sowie bei anderen Gesetzesverstößen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Erfreulicher Weise votierte nun der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates für die Einführung eines solchen Finanzmarktwächters und für die Schaffung einer Schnittstelle zur BaFin.