Mehr Frauen in die Chefetagen der Unternehmen

Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (Chancengleichheitsförderungsgesetz) erklären die zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Rechtspolitik Dr. Eva Högl und die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks: Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion bestimmt ab 2015 eine gesetzliche Quote für jedes Geschlecht von 40 % in Vorständen und Aufsichtsräten.

Caren marks, MdB

Bereits ab 2013 muss eine Quote von 20 % für Vorstände und von 30 % für Aufsichtsräte eingehalten werden. Die Regelungen gelten für mitbestimmte und börsennotierte Unternehmen.

Nach der Grundkonzeption des Entwurfs können Positionen nicht über die Geschlechterquote hinaus besetzt werden. Notfalls müssen die Plätze für das unterrepräsentierte Geschlecht frei bleiben Bei mitbestimmten Unternehmen müssen sowohl die Arbeitnehmerbank als auch die Aktionärsbank die Quote erfüllen. (freie Stühle). Unter der Annahme, dass jedes Unternehmen dies vermeiden möchte, haben die gesetzlichen Regelungen selbstregulierende Wirkung.

Die Konzeption des freien Stuhls ist einfach und wirksam.

Allein steuerrechtliche oder finanzielle Sanktionen würden nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet keine Regelungen, die die Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen anordnen oder Zweifel an der Vertretungsmacht von Vorständen entstehen lassen. Denn wir wollen handlungsfähige Unternehmen.

Es ist Zeit für eine gesetzliche Regelung. Die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben uns nicht weiter gebracht.. Nach der jüngsten Mitteilung der OECD ist Deutschland beim Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen im internationalen Bereich weit abgeschlagen. Ein Drittel der 160 Unternehmen in den DAX-Indizes der Deutschen Börse hat keine einzige Frau in ihren Führungsgremien, weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat.

Der Staat hat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft zu verwirklichen. Eine gesetzliche Quote hilft, Strukturen zu verändern und die Männerkultur in der Wirtschaft aufzubrechen.

Die Quote dient auch der Wirtschaft. Viele Studien zeigen inzwischen, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen Frauen in Führungsgremien und dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen gibt.

Die Forderungen der EU-Kommissarin Viviane Reding und des Europäischen Parlaments nach gesetzlichen Quotenregelungen bestätigen den Handlungsbedarf. Die schwarz-gelbe Bundesregierung streitet, die SPD-Bundestagsfraktion handelt.