Keine Patentierung von gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen

Zum interfraktionellen Antrag, der die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausschließen soll, erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch: Seit mehr als einem Jahr haben die Berichterstatter aller Parteien an einem gemeinsamen Antrag zu Biopatenten gearbeitet und nun hatten auch die Rechtspolitiker der Regierungskoalition ein Einsehen und haben grünes Licht gegeben.

Dr. Matthias Miersch

Wir sind erleichtert, dass es nun endlich einen interfraktionellen Antrag gibt, der die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausschließen soll.

Gemeinsam wollen wir nach der Entscheidung zum Brokkolipatent im nationalen Patentrecht und der Biopatentrichtlinie klarstellen, dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete
landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden können. Das erst kürzlich erteilte Melonenpatent zeigt, dass weiterhin Produkte patentiert werden, die mit herkömmlichen
Züchtungsverfahren erzeugt wurden. Hier müssen wir dringend einen Riegel vorschieben, denn nur so können wir die Interessen der Verbraucher, Landwirte und Züchter schützen. Problematisch wird auch die Verabschiedung
des Europäischen Gemeinschaftspatents. Hier ist noch nicht gewährleistet, dass die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Möglichkeiten bei der nationalen Ausgestaltung auch erhalten bleiben. Deswegen fordern wir in
unserem Antrag die Bundesregierung auf, sich dafür entsprechend in Brüssel einzusetzen.

Zudem fordern wir, ein staatliches Biopatentmonitoring aufzubauen und einen Dialog mit den von Biopatenten betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu führen.

Dies alles sind wichtige Punkte hin zu einer Änderung der Biopatentrichtlinie auch auf europäischer Ebene. Zu den Forderungen, die die Koalition nicht mittragen wollte, gehört der Vorschlag, ein Prozesskostenhilfemodell vorzulegen, welches eine wirkungsvolle Interessenvertretung nicht nur öffentlicher Belange im Rahmen der Einspruchsverfahren vor den Patentämtern ermöglicht und das Finanzierungsmodell des Europäischen Patentamts zu prüfen, das sich zur Zeit durch die Einnahmen aus Gebühren der Patentanmeldungen finanziert.
Diese und weitere Forderungen legen wir nicht zu den Akten, sondern werden sie in zukünftigen Anträgen wieder einbringen.