Damit verkommt die vollmundige Ankündigung des Verkehrsministers einen Beitrag zum Bürokratieabbau und für die Umwelt leisten zu wollen zu reinen Lippenbekenntnissen.“
Auch der Vorschlag, mit einem Kennzeichen je nach Mobilitätsbedarf zwischen einem Elektroroller und einem Pkw wechseln zu können, wurde nicht aufgenommen. Außerdem enthält die Verordnung keinerlei finanziellen
Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher, sich als Zweitwagen ein emissionsärmeres Fahrzeug oder Elektrofahrzeug anzuschaffen.
„Ob das Zweitauto ein spritfressendes Geländefahrzeug oder ein umweltfreundlicher Kleinwagen ist, spielt in der Verordnung der Bundesregierung, keine Rolle“, sagt Kirsten Lühmann. „Es sieht vielmehr danach aus, als habe die Bundesregierung auch dieses Mal wieder ihre Klientel bedient: Diejenigen, die von dieser Regelung profitieren werden, sind Oldtimerliebhaber, die bei schönem Wetter ihr Kennzeichen an ihr steuerbefreites Fahzeug schrauben, einen Ausflug machen und dabei jetzt auch bei der Versicherung kräftig sparen können.“
Mit einem Wechselkennzeichen ist es Halteren und Halterinnen möglich, abwechselnd mit jeweils einem von zwei Fahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen. Interessengruppen und Verbände der Automobilbranche fordern, dass bei dieser Zulassungsvariante nur für eines der Fahrzeuge Kraftfahrzeugsteuer und Kraftversicherung gezahlt werden muss. Finanzminister Schäuble lehnt jedoch steuerliche Vorteile ab.
In Österreich und in der Schweiz gibt es bereits Wechselkennzeichen.