Schwarz-Gelb: Kein einziger Cent zusätzlich für den Kita-Ausbau

Zur Ablehnung des SPD-Antrags zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung in der abschließenden Beratung des Bundeshaushalts 2012 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die Vorsitzende der Landesgruppe Gabriele Lösekrug-Möller:

Ab dem 1. August 2013 besteht für alle Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.