Thomas Oppermann erklärte, anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur fünf-Prozent-Klausel im Europawahlrecht: „Vor fast drei Jahren hat das Bundesverfasssungsgericht das Wahlrecht für den Bundestag für verfassungswidrig erklärt. In zwei Monaten läuft die Frist des Verfassungsgerichts aus. Wir brauchen endlich ein Wahlrecht , bei dem die Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen können, dass sie mit ihrer Stimme das bewirken, was sie beabsichtigt haben.