Bundesregierung muss Tierschutz neu regeln

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen erklärt der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil unterstrichen, dass das Anhörungsrecht im Gesetzgebungsverfahren nicht nur eine lästige Pflicht ist. Der Tierschutz hat Verfassungsrang.