Das Bundesverfassungsgericht hat eine Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt zum Gentechnikgesetz zurückgewiesen. Die Richter bestätigten dabei die 2004 von der rot-grünen Bundesregierung erarbeitete Haftungsregelung. Die Änderungsbestrebungen der schwarz-gelben Bundesregierung werden damit von höchster Stelle in die Schranken gewiesen, so die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion