Kerstin Tack: „Verbrauchern soll nicht vorgegaukelt werden können, „Dickmacher“ seien gesund“

Zu der Anhörung zu der so genannten „Health-Claims-Verordnung“ im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Kerstin Tack:

Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen („gut für den Knochenbau“ oder „stärkt die Abwehrkräfte“) darf nur dann zulässig sein, wenn das beworbene Lebensmittel kein ungünstiges Nährwertprofil hat und die Werbeaussagen wissenschaftlich belegbar sind.