Zur heutigen Anhörung des Haushaltsausschusses zur Luftverkehrssteuer erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:
Nachdem die geplante LuftVSt laut Gutachten des Berliner Staats- und Umweltrechtlers Michael Kloepfer nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist und gegen europäisches Recht verstößt, verdeutlichte heute Professor Eilers von der Universität Köln, dass die LuftVSt auch nicht mit den Vorgaben der Finanzverfassung konform ist.