Sorgerecht: Kindeswohl muss bei Neuregelung Vorrang haben

Aus Anlass des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom gestrigen Tage zum Ausschluss von Vätern nichtehelicher Kinder von der elterlichen Sorge erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Denn es betont eines ganz deutlich: Entscheidendes Kriterium ist das Kindeswohl. Daran hat sich alles auszurichten, unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind oder nicht.