Die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks weist auf ein für Pflegekräfte wichtiges Datum hin: Ab dem 1. August gilt bundesweit eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro für Pflegehilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege eingesetzt sind. Dazu gehört die Hilfestellung beim Waschen, Anziehen oder Essen. „Der Mindestlohn war längst überfällig, nur so kann dem Lohndumping ein Riegel vorgeschoben werden“, betont Marks.