Die Entlassung der unter dem Spitznamen „Emmely“ bekannt gewordenen Berlinerin sei nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter. Gabriele Lösekrug-Möller begrüßte das Urteil und sagte in Berlin, es entbehre jeder Grundlage, „Menschen, die eine lange Betriebszugehörigkeit haben, wegen eines solch unverhältnismäßigen Bagatelldelikts zu entlassen.“