Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vergabe der Rettungsdienste sieht der Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch jetzt die Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene gefordert.
Das Urteil des EuGH bemängelt zwar nur die unterlassene nachträgliche Bekanntmachung von Ausschreibungen für Rettungsdienste und bezieht sich aus formellen Gründen nicht auf die generelle von der EU geforderte europaweite Ausschreibungspflicht als solche.