Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten verbessern

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Einbringung der erweiterten Kündigungsschutzregelung bei kleinem Fehlverhalten in den Bundestag beschlossen. Dazu Gabriele Lösekrug-Möller, Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales: Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten klargestellt und mehr Sicherheit für die Beschäftigten geschaffen werden.