Steuerfreiheit der Sonn- und Feiertagszuschläge nicht antasten

Es darf nicht sein, dass Steuergeschenke zugunsten von Erben, Unternehmen und Besserverdienenden durch eine massive Belastung von geringen und mittleren Einkommen bezahlt werden. Zum aktuellen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhalten“ erklärt Gabriele Lösekrug-Möller, Bundestagsabgeordneter für Hameln, Pyrmont und Holzminden und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales: