Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erreichen die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, immer wieder Berichte über Diskriminierungen behinderter Menschen bei den wichtigsten Geschäften des täglichen Lebens. Und das, obwohl das AGG die Benachteiligung wegen einer Behinderung bei sogenannten Massengeschäften verbietet.