Zur Befragung von Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg durch den Haushaltsausschuss des Bundestags erklärt Carola Reimann: Wer bei einem umstrittenen Gesetz, das die weitgehende Privatisierung hoheitlicher Überwachungsaufgaben regelt, auch noch die rechtliche Umsetzung an eine private Kanzlei vergibt, beweist neben mangelndem Fingerspitzengefühl und leichtfertigem Umgang mit Steuergeldern auch eine naive Privatisierungsgläubigkeit.