Verbesserung des Vereinsrechts vom Bundestag verabschiedet
Oppermann: Ehrenamt jetzt besser vor Schadensersatz geschützt
Der ehrenamtlich und unentgeltlich tätige Vereins- und Stiftungsvorstand ist jetzt besser gegen Schadensersatzansprüche geschützt. Bisher haftete der Vorstand auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In Zukunft haftet er nur noch für einen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden