Ehrenamt attraktiver gemacht

„Ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände haften dem Verein nur noch in solchen Fällen, bei denen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Annette Faße. „Bisher sahen sich ehrenamtliche Vereinsvorstände unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt, was vielfach von der Übernahme eines Vorstandsamtes abgeschreckt hat.“

Von der neuen Regelung profitieren auch solche Vereinsvorstände, die für ihr Ehrenamt eine Aufwandspauschale erhalten sowie Vorstände von Stiftungen. Die geltende Rechtslage sichert somit sämtlichen Vorstandsmitgliedern ein hohes Schutzniveau.