Anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren und der gleichlautenden Koalitionsvorlage erklären der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Stünker und der zuständige Berichterstatter Matthias Miersch:
„Mit dem Zweiten Opferrechtsreformgesetz sorgen wir dafür, dass die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren noch stärker berücksichtigt werden als bisher.“