Neuer Leit­fa­den zum Ver­eins­recht

Ab dieser Woche bie­tet das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz einen neuen Leit­fa­den zum Ver­eins­recht an. „Bür­ger­schaft­li­ches En­ga­ge­ment ist eine tra­gen­de Säule un­se­rer Ge­sell­schaft. Wir brau­chen Men­schen, die be­reit sind, sich für das Ge­mein­wohl ein­zu­set­zen. Viele, die sich für Sport, Kul­tur oder so­zia­le Fra­gen ein­set­zen, or­ga­ni­sie­ren sich im Ver­ein. Über 550.000 ein­ge­tra­ge­ne Ver­ei­ne gibt es in Deutsch­land. Wer sich im Ver­ein en­ga­giert, ist nicht nur auf ein gutes Ver­eins­recht an­ge­wie­sen, son­dern auch auf ver­ständ­li­che In­for­ma­tio­nen über die­ses Recht. Daher bie­ten wir für alle einen neuen Leit­fa­den an“, so die Hamelner Abgeordnete Lösekrug-Möller.