Entschädigung und Hilfen bald auch für deutsche Opfer von Gewalttaten im Ausland

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes erklärt Gabriele Lösekrug-Möller MdB als Mitglied des Ausschussses für Arbeit und Soziales:
Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für Opfer von Gewalttaten können enorm sein und lange fortwirken. Und Schadensersatz von Tätern aus dem Ausland ist – wenn überhaupt – nur schwer durchzusetzen. Daher hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen, auch Deutschen, die im Ausland Opfer von Gewalttaten werden, zu helfen. Neben möglichst schneller medizinischer Hilfe durch eine unverzügliche Bereitstellung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und psychotherapeutischen Betreuung wird es auch finanzielle Entschädigungszahlungen geben.