Die Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens ist nun möglich. Auch für Erbfälle wird eine neue Reglung in Kraft treten. Das teilte heute das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)mit. „Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen. Wir von der SPD-Bundestagsfraktion haben das (BMWi) auf dieses Problem aufmerksam gemacht und konnten nun zwei Änderungen durchsetzen. Ab dem 30. März 2009 wird ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt. So hat die Unsicherheit der Autokäufer endlich ein Ende“, so Garrelt Duin.