Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erklärt der Vorsitzende der Landesgruppe Niedersachsen, Holger Ortel: Das Bundesverfassungsgericht hält die geltenden Regelungen zur Pendlerpauschale rückwirkend ab dem 01.01.2007 für nicht verfassungsgemäß. Es gilt die vorherige Regelung fort, die eine Pendlerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer vorsieht. Insbesondere niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von einer neuen Regelung entlastet werden, da Niedersachsen in weiten Bereichen ländlich strukturiert ist und die Wege zur Arbeit länger sind als in Ballungsräumen.