Anlässlich des Gruppenantrages „Für ein Wahlrecht ab Geburt an“ erklärt die zuständige Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks MdB:
Laut Antrag sollen Eltern für ihre Kinder als „Stellvertreter“ bzw. „Treuhänder“ eine Stimme abgeben können. Wir lehnen ein solches Stellvertreterwahlrecht ab. Artikel 38 des Grundgesetzes schreibt gleiches Wahlrecht vor. Das widerspricht einem Wahlrecht, bei dem Eltern für ihre Kinder eine Stimme abgeben. Gleiches Wahlrecht und Stellvertreterwahlrecht sind unvereinbar. Denn die Stimme eines Wählers mit Kindern würde mehr zählen als die eines Wählers ohne Kind. Dies wäre eine Abkehr des gültigen Grundsatzes „one person one vote“.