Besserer Schutz für Kreditnehmer beschlossen

Die Hamelner Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller dazu:
Das Risikobegrenzungsgesetz, vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen, stärkt den Verbraucherschutz bei Kreditverkäufen.
Wir haben viel für einen besseren Schutz von Kreditnehmern erreicht. Mit den Maßnahmen wird Vorsorge für alle Stadien eines Kredits getroffen: es gibt Schutz, bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird; es gibt Schutz, wenn der Kreditvertrag gilt und der Kredit bedient wird; und es gibt Schutz, wenn der Kreditvertrag nicht mehr gilt, weil er nicht ordnungsgemäß bedient worden ist. In diesem Maßnahmenpaket wird festgelegt: