Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages stellt seine Arbeit für das Jahr 2007 vor

Zur Vorstellung des Jahresberichts des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Lösekrug-Möller: Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Grundrecht nahmen im Jahr 2007 viele wahr: den Petitionsausschuss erreichten 16.260 Petitionen. Das sind 65 Petitionen pro Tag.