Dass der Markt nicht alles regelt — zumindest nicht zum Besten -, ist keine neue Erkenntnis und gilt auch für die heimische Branntweinproduktion. Für zahlreiche kleine und mittlere Kartoffelbrennereien ist die derzeit noch geltende EG-beihilferechtliche Ausnahmeregelung von existentieller Bedeutung.