Anlässlich des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur „Überarbeitung der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ erklärt Monika Griefahn (SPD):
Die Obleute der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vertreten die Auffassung, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihres Konsultationsverfahrens zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich hauptsächlich von Wettbewerbs- und Binnenmarktgesichtspunkten hat leiten lassen. Das Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (Vertrag von Amsterdam 1997) hat deutlich festgelegt, dass für die Definition der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen Organisation und für die Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben ausschließlich die Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesländer, zuständig sind.