Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Online-Durchsuchung erklärt die niedersächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung zur Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz diese Vorschriften für verfassungswidrig und für nichtig erklärt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Kritik der SPD-Bundestagsfraktion an den Plänen des Bundesinnenministers bestätigt, die aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher wie auch aus medienpolitischer Sicht erhebliche rechtliche und technische Bedenken angemeldet und darauf gedrängt hat, dass vor einer politischen Entscheidung über die Einführung dieses verdeckten Ermittlungsinstrumentes in das BKA-Gesetz das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden sollte.