Deutschland kommt seiner Pflicht zum Kulturgüterschutz nach

Der international vereinbarte Schutz von Kulturgütern, aber auch die Rechtssicherheit für Kunsthändler und Sammler werden auch in Deutschland Standard. „Mehr als 35 Jahre hat es gedauert, dem UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz beizutreten. Mit der jetzt verabschiedeten Vorlage können wir sehr zufrieden sein. Nach ausführlichen Beratungen im Ausschuss für Kultur und Medien, in denen wir die vorgetragenen Anregungen und Bedenken sorgfältig prüften, wurde der Gesetzentwurf heute abschließend beraten. Nun ist der Weg frei, dass am 1. Februar 2007 der Deutsche Bundestag dieses Gesetz endgültig beschließen kann“, sagte die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn.