Opfer von Stalking werden künftig besser geschützt, teilt der niedersächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Joachim Stünker mit. Mit einem Gesetz, das der Deutsche Bundestag heute verabschiedet, werde ein neuer Straftatbestand der Nachstellung geschaffen. Von nun an kann, wer einem Menschen unbefugt nachstellt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, so der Rechtspolitiker, der maßgeblich an diesem Gesetzesentwurf mitgearbeitet hat.