Zwei Gesetze leiten Wechsel im Umweltrecht ein – mehr Rechte für Verbände und Allgemeinheit

Zu den heute im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Gesetzen zum Umweltrecht erklärt der zuständige Berichterstatter, Matthias Miersch:
„Die heute im federführenden Umweltausschuss beschlossenen Gesetze zur Ausweitung des Verbandsklagerechts der Umweltverbände und zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen stellen wichtige Schritte in Richtung größerer Transparenz und Kontrolle dar.“